AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Knopp Media GmbH, Oberlandstraße 26, 82335 Berg (im Folgenden kurz "PRESSEKREIS" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den Bereichen PR-Beratung und Content-Erstellung und -Vermarktung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2) Das Angebot des PRESSEKREISES richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem PRESSEKREIS, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
1.3) Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der PRESSEKREIS stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der PRESSEKREIS in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des PRESSEKREISES.
1.5) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem PRESSEKREIS und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.6) Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, dient dies ausschließlich der Vereinfachung und schließt alle Geschlechter ein.
2. Leistungen
2.1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des PRESSEKREISES und der diesbezüglichen individuellen Vereinbarung zwischen PRESSEKREIS und KUNDE. Alle Leistungen erfolgen, sofern nicht anders im Angebot schriftlich dargestellt, ausschließlich in deutscher Sprache in verfügbaren Medien der DACH Region (Deutschland, Österreich, Schweiz).
2.2) Das Leistungsangebot des PRESSEKREISES umfasst grundsätzlich insbesondere:
  • PR-Dienstleistungen und PR-Beratung
  • Erstellung von Content (z.B. für Themenwelten)
  • Veröffentlichung und Vermarktung von Content
2.3) Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und inhaltlichen Umsetzung der Leistungen beim PRESSEKREIS.
2.4) Über das Anbieten der Leistungen hinaus wird dem KUNDEN ausdrücklich kein bestimmter Erfolg, insbesondere keine bestimmte mediale Reichweite, geschuldet. Auf Veröffentlichungstermine hat der PRESSEKREIS in der Regel keinen Einfluss.
2.5) Der PRESSEKREIS ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung der Hilfe Dritter zu bedienen.
2.6) In Bezug auf dienstvertragliche Leistungen steht dem PRESSEKREIS ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3. Vertragsschluss
3.1) Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des PRESSEKREISES auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
3.2) Der Vertragsschluss zwischen dem PRESSEKREIS und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
3.3) Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem PRESSEKREIS und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der PRESSEKREIS das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3.4) Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
4. Vergütung
4.1) Die Vergütung für die Leistungen richtet sich nach dem im Angebot festgelegten Preis. Sofern keine individuelle Vergütung in Form eines Angebots vereinbart wurde, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste, basierend auf dem tatsächlichen Aufwand pro angefangener Arbeitsstunde. Alle Preise verstehen sich exklusive USt.
4.2) Soweit im Einzelfall keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, rechnet der PRESSEKREIS seine Leistungen gegenüber dem KUNDEN entweder nach tatsächlichem Aufwand pro begonnener Arbeitsstunde („Stundensatz“) oder mittels eines festen Vergütungssatzes je vereinbarter Einheit ab.
4.3) Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der PRESSEKREIS im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.
4.4) Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung.
4.5) Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
5. Verzug
5.1) Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den PRESSEKREIS beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
5.2) Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der PRESSEKREIS das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
5.3) Der PRESSEKREIS ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 I BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE mit einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate gegenüber dem PRESSEKREIS in Verzug ist. Der PRESSEKREIS ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der PRESSEKREIS aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
6. Pflichten der Parteien zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1) Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der PRESSEKREIS grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
6.2) Der KUNDE stellt sicher, dass der PRESSEKREIS zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind. Für die Richtigkeit der dem PRESSEKREIS durch den KUNDEN zur Verfügung gestellten Inhalte wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch den PRESSEKREIS erfolgt nicht.
6.3) Der KUNDE stellt sicher, dass er binnen 3 Werktagen Rückmeldung zu möglichen Platzierungen und Details gibt. Kann eine Platzierung aufgrund verspäteter Kunden-Rückmeldung nicht umgesetzt werden, so ist dem PRESSEKREIS freigestellt, diese Platzierung als erfolgreich umgesetzte Platzierung zu werten.
6.4) Übernimmt der KUNDE eine durch PRESSEKREIS vermittelte Platzierung zur teilweisen oder vollständigen eigenständigen Abwicklung, so gilt diese Platzierung ab der Übergabe als erfolgreich umgesetzt. PRESSEKREIS übernimmt keine Verantwortung für etwaige Verzögerungen oder nachträgliche Absagen.
6.5) Der KUNDE stellt sicher, dass in Bezug auf seitens des Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte (z. B. Pressemitteilungen, Bildmaterial, etc.) die damit in Zusammenhang stehenden Rechte bezüglich Beteiligter und/oder sonstiger Dritter vorliegen und stellt den PRESSEKREIS von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
6.6) Der KUNDE ist verpflichtet, zu allen vereinbarten 1:1-Beratungsterminen pünktlich zu erscheinen. Verspätungen hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim PRESSEKREIS Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund von Verzögerungen im Arbeitsablauf des PRESSEKREISES, fruchtlos gewordenen Aufwendungen wie Mietkosten), hat diese der KUNDE zu tragen.
6.7) Der PRESSEKREIS ist berechtigt, Termine dem KUNDEN gegenüber jederzeit digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
6.8) Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
7. Vertragslaufzeit
7.1) Der Vertrag ist, sofern nicht abweichend geregelt, für die gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarte Laufzeit geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.2) Unter den Voraussetzungen nach 7.1 verlängert sich die Vertragslaufzeit, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
7.3) Ist keine ausdrückliche Vertragslaufzeit vereinbart, so gilt eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat, die sich jeweils um einen weiteren Monat verlängert, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt wird.
7.4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Abnahme
8.1) Sofern die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer.
8.2) Der PRESSEKREIS kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
8.3) Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des PRESSEKREISES gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des PRESSEKREISES hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
9. Zahlungsbedingungen
9.1) Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Rechnung, CopeCart und Vorkasse möglich.
9.2) Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem PRESSEKREIS unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.
9.3) Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der KUNDE schuldhaft der Lastschrift, gleichwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der KUNDE diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen.
9.4) Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Erwünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.
10. Haftung auf Schadensersatz
10.1) Der PRESSEKREIS haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
10.2) Der PRESSEKREIS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des PRESSEKREISES oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der PRESSEKREIS für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des PRESSEKREISES oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom PRESSEKREIS gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
10.3) Der PRESSEKREIS haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
11. Datenschutz, Geheimhaltung
11.1) Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der PRESSEKREIS personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
11.2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
12. Urheberrecht
12.1) Im Rahmen der Vertragserfüllung können die dem KUNDEN zur Verfügung gestellten Inhalte urheberrechtlich geschützt sein.
12.2) Der PRESSEKREIS ist Inhaber sämtlicher im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch unbekannter Nutzungsrechte. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt.
12.3) Die Nutzung von Reports, Screenshots, Logos, Bezeichnungen und/oder Marken Dritter durch den Kunden erfolgt stets auf eigene Verantwortung.
13. Referenznennung
Der PRESSEKREIS darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der PRESSEKREIS ist zur Nennung nicht verpflichtet.
14. Allgemeine Bestimmungen
14.1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Berg.
14.2) Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
14.3) Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
14.4) Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
Stand: 22. Juli 2024